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Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex dient der Umsetzung unserer Unternehmenspolitik. Insbesondere präzisieren wir damit unsere Selbstverpflichtung zu den Bereichen “Soziale Verantwortung” und “Compliance”. Er beschreibt Regeln und Verhaltensweisen für unsere Geschäftstätigkeit, für die tägliche Arbeit und für den Umgang miteinander. 

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Der Verhaltenskodex bindet Mitarbeiter und Geschäftsleitung gleichermaßen. Die nachfolgenden Vorgaben können nicht alle denkbaren Situationen und Geschäftsvorfälle präzise regeln. Sie sind daher als Orientierungsrahmen konzipiert. Wenn Sie als Mitarbeiter unsicher sind oder Fragen haben, wie Sie sich im Einzelfall regelkonform verhalten sollen, sprechen Sie bitte Ihr zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung an oder nutzen Sie die in Ziffer 9 genannte Kontaktmöglichkeit.

1. Geschäftliches Verhalten

Wir lassen ungesetzliche, korrupte oder unmoralische Praktiken nicht zu, weder im eigenen Unternehmen noch durch Geschäftspartner. Unsere Geschäfte betreiben wir nach höchsten ethischen Grundsätzen, auch auf den internationalen Märkten. Wir unterlassen alles, was den Wettbewerb oder die Entscheidungsfreiheit unserer Geschäftskontakte negativ beeinträchtigen könnte. Insbesondere sind Gespräche oder gar Vereinbarungen mit Wettbewerbern verboten, die geeignet oder bestimmt sind, Wettbewerb zu behindern oder einschränken.

2. Forderung oder Annahme von Vorteilen

Wir bewahren unsere Entscheidungsfreiheit und nehmen weder Geschenke, persönliche Zuwendungen oder Dienste von Geschäftspartnern an noch fordern wir dergleichen ein. Gefälligkeiten ab einem Geldwert von 25 € sind bereits Geschenke und dürfen nicht angenommen werden; über Ausnahmen, z. B. bei internationalen Kontakten, entscheidet die Geschäftsleitung.

Versuche von Geschäftspartnern, uns durch Anbieten von Vorteilen in unserer Entscheidung zu beeinflussen, sind der Geschäftsleitung zu melden.

Einladungen von Geschäftspartnern zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen dürfen nur dann angenommen werden, wenn sie einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und sich in dem angemessenen Rahmen halten, den wir selbst unseren Geschäftspartnern anbieten; hier ist ein strenger Maßstab anzulegen. Reise- oder Übernachtungskosten dürfen nicht von dritter Seite übernommen werden.

3. Vorteilsgewährung

So wie wir keine Vorteile annehmen, versprechen oder gewähren wir weder Amtsträgern noch Geschäftspartnern solche Vorteile oder Vergünstigungen. Wir unterlassen alles, was als Bestechungsversuch gedeutet werden könnte.

4. Interessenskonflikte / gesellschaftliches Engagement

Wir wollen Interessens- oder Loyalitätskonflikte vermeiden. Dazu kann es kommen, wenn aktive oder ehemalige Mitarbeiter selbst oder Verwandte oder Bekannte an anderen Unternehmen, die mit uns in geschäftlichem Kontakt oder im Wettbewerb stehen, beteiligt oder dort tätig sind. Unabhängig von den jeweiligen Regelungen im Arbeits- oder Dienstvertrag zur Verschwiegenheitspflicht bzw. zur Nebentätigkeit oder ggf. zum Wettbewerbsverbot hat der Mitarbeiter derartige Konfliktsituationen so früh wie möglich der Geschäftsleitung mitzuteilen.

Ein gesellschaftliches Engagement der Mitarbeiter wird vom Unternehmen begrüßt und unterstützt, z. B. durch Freistellung für die Arbeit in politischen Gremien. Im Rahmen ihres Engagements werden Mitarbeiter sich bei Äußerungen über das Unternehmen jedoch neutral verhalten und die Vorgaben in Ziffer 6 beachten.

5. Auftragsvergabe

Jedes Angebot wird unvoreingenommen und fair geprüft.

Für mit der Auftragsvergabe betraute Mitarbeiter gilt die Regelung in Ziffer 4 in besonderem Maße.

Kein Mitarbeiter darf private Aufträge bei Unternehmen platzieren, mit denen wir in geschäftlichem Kontakt stehen, und sich dabei Vorteile anbieten lassen oder erbitten.

6. Unternehmenskommunikation / Auskünfte

Alle Medienanfragen, Presseerklärungen, Interviews oder Präsentationen werden ausschließlich durch die Geschäftsleitung wahrgenommen bzw. autorisiert. Wenn Mitarbeiter angesprochen werden, leiten sie die Anfrage an die Geschäftsleitung weiter.
Gleiches gilt, wenn Mitarbeiter auf Spenden oder Sponsoring angesprochen werden.
Etwaige Auskunftsersuchen von Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörden dürfen von Mitarbeitern nicht beantwortet werden; diese Anfragen sind an die Geschäftsleitung weiterzuleiten.

7. Vermögenswerte

Jeder Mitarbeiter geht mit Firmeneigentum verantwortungsvoll und sorgsam um. Die Nutzung von Firmeneigentum oder sächlichen / personellen Ressourcen für private Zwecke sowie die Erledigung privater Arbeiten im Unternehmen ist untersagt.

Internet und e-mail dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden.

8. Mitarbeiterförderung / gegenseitiger Respekt

Das Unternehmen ist der Entwicklung und Förderung der Mitarbeiter und ihrer Fähigkeiten verpflichtet. Beurteilungen erfolgen fair und unvoreingenommen. Alle setzen sich für ein Arbeitsumfeld ein, das von gegenseitiger Achtung, Hilfestellung und von Teamgeist geprägt ist. Diskriminierungen, Belästigungen oder Einschüchterungen jeglicher Art auf Grund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit, Alter, Personenstand, sexueller Orientierung, Abstammung, sozialem Status oder körperlicher oder geistiger Behinderung sind verboten. Wenn Mitarbeiter der Meinung sind, Diskriminierungen oder Belästigungen ausgesetzt zu sein, ein derartiges Verhalten beobachten oder davon Kenntnis erhalten, werden sie ermutigt, dies der Geschäftsleitung zu melden.

9. Meldung und Aufklärung von Verstößen / Anonymität

Jeder Mitarbeiter wird ermutigt, ihm bekannt gewordene Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder auch Verdachtsfälle der Geschäftsleitung zu melden, damit Abhilfe geschaffen bzw. weitere Aufklärung betrieben werden kann. Wenn der Mitarbeiter Rat benötigt, kann er auch die nachstehend genannte Kontaktmöglichkeit nutzen. Dies kann auch unter Wahrung der Anonymität erfolgen, wenn der Mitarbeiter das Gefühl hat, sich der Geschäftsleitung gegenüber nicht offenbaren zu können.

Schreiben Sie dem Compliance Officer per Mail:

compliance.officer@tube-tec.de

oder per Brief:

TUBE-TEC Rohrverformungstechnik GmbH
z. Hd. Frau Heidi Rölz
Hirtscheiderstr. 13-15
57647 Nistertal

10. Verbindlichkeit / Umsetzung

Die Einhaltung dieses Verhaltenskodex ist verbindlich. Nicht konformes Verhalten wird vom Unternehmen im Rahmen der arbeitsvertraglichen Möglichkeiten sanktioniert. Die Geschäftsleitung sorgt innerhalb ihrer Zuständigkeit dafür, dass jeder Mitarbeiter diesen Verhaltenskodex kennt und versteht.

Nistertal, den 20.10.2023

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